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News - BIU e.V. - Stellungnahme zur Pressemeldung der Unionsinnenminister : Zu den Inhalten der Meldung vom 3. März 2006 ...

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Der 'Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.' (kurz BIU) hat heute eine komplette Stellungnahme zu der Pressemeldung der Unionsinnenminister vom 3. März 2006 zum Thema der so genannten "Killerspiele" heraus gegeben. Wir bringen diese Stellungnahme ohne Änderung:

Stellungnahme des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) zur Pressemeldung der Unionsinnenminister vom 3. März 2006

Laut Pressemitteilung des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom 3.März haben sich die Innenminister der Union auf einer Tagung in Wanzleben für ein Verbot sowohl der Produktion als auch des Vertriebs so genannter „Killerspiele“ ausgesprochen. Zu dieser Pressemeldung möchten wir gerne Stellung nehmen.

Zwar haben sich in der Vergangenheit bereits einige Unionsinnenminister kritisch zu Computerspielen geäußert, dennoch stellt sich zunächst die Frage nach der Zuständigkeit der Innenminister für den Bereich Jugendschutz abseits der Exekutive. Aus unserer Sicht liegen die Regelungskompetenzen für den Jugendschutz bei den Familienministerien von Bund und Länder, da hier die entsprechende sachliche Nähe gegeben ist. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass die Innenminister von einem pauschalen Gefährdungspotential durch Computer- und Videospiele sprechen, ohne hierfür sachliche Argumente zu liefern.

Genauso unzutreffend ist die Aussage, „die Prüfung der Spiele durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle funktioniere nur sehr mangelhaft und stünde nicht mit dem Jugendschutzrecht in Einklang“. Die Prüfung von Computer- und Videospielen durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) findet Ihre rechtliche Grundlage nicht im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sondern im Jugendschutzgesetz. Die Prüfungsentscheidungen der USK sind durch die Beteiligung des ständigen Vertreters der Obersten Landesjugendbehörden als staatlicher Akt zu qualifizieren, an dessen Rechtmäßigkeit nicht zu zweifeln ist. Das für die USK zuständige Landesministerium in Nordrhein-Westfalen hat die ordnungsgemäße Arbeit der USK jüngst genauso bestätigt, wie auch die obersten Jugendbehörden auf Bundes- und Landesebene. Diese Jugendbehörden sind über ihre Vertreter genauso im Beirat der USK über deren Arbeit informiert, wie auch die Vertreter der Kirchen, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und der kommunalen Jugendämter.

Die Befürchtungen der Unionsinnenminister, „Killerspiele im Internet“ stellten ein erhebliches Problem dar, sind unbegründet. Zunächst ist bereits völlig unklar, was unter „Killerspiele im Internet“ verstanden wird. Viele aktuelle Computer- und Videospiele aus allen Genres können online mit anderen Mitspielern gespielt werden. Soweit unter Online-Spiele die so genannten Massively Multiplayer Online Games gemeint sind, also Spiele in denen tausende von Spieler in virtuellen Spielewelten spielen, so benötigt man hierfür in der Regel eine Zugangssoftware, die in Deutschland wiederum von der USK geprüft wird. Von einem „riesigen grauen Markt“ für „überaus brutale Online-Spiele“ kann deshalb keine Rede sein.

Die Forderung der Innenminister durch "geeignete technische Maßnahmen, beispielsweise durch elektronische Filter" sicherzustellen, "dass Minderjährige keinen Zugriff auf Erwachsenenspiele haben", ist überholt. Diese technischen Maßnahmen hat die Industrie längst ergriffen. Die Spielkonsolen der neusten Generation verfügen über technische Vorrichtungen, die eine Altersentsprechende Nutzung der Spielkonsolen ermöglicht. Spiele, welche nicht der eingestellten Altersfreigabe entsprechen, werden auf den Spielkonsolen der neusten Generation nicht mehr spielbar sein. Entsprechende Einstellungen sehen auch die kommenden Betriebssysteme für Computer vor, die damit auch für PC-Spiele einen praktikablen Jugendschutz ermöglichen.

Die Formulierung eines „Herstellungs- und Vertriebsverbotes von Killerspielen“ durch die Unionsinnenminister halten wir angesichts der vorstehenden Gegebenheiten für unsachgemäß und appellieren an die Innenminister, in einen Dialog mit den Kollegen aus den Familienressorts sowie der Industrie einzutreten, um das offenkundige Informationsdefizit zu beseitigen.

Berlin, 9.3.2006

Gez.
Olaf Wolters

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