News - Internet-Flatrates : Wohl auch Bestandskunden ab 2016 von Drossel betroffen
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Nach dem Brief von René Obermann an den Bundeswirtschaftsminister Rösler wird im Fall "Datendrossel bei der Deutschen Telekom" ein neues Kapitel aufgeschlagen. Bisher war nur bekannt, dass Neuverträge ab dem 2. Mai 2013 von der Volumenbegrenzung betroffen sein werden, nun gibt es auch Hinweise über die Vorgehensweise der elf Millionen Bestandskunden.
Bis 2016, also bis zum möglichen Start der Drossel, werden die meisten Breitbandnutzer der Telekom einen neuen Vertrag erhalten. Grund hierfür ist die Umstellung von Analog- und ISDN-Anschlüssen auf die IP-Technik, für die ein Vertragswechsel notwendig wird. Genau dies käme einem Neuvertrag gleich, in denen sich die Deutsche Telekom das besagte Recht auf die Datendrossel vorbehält.
Eine explizite Nachfrage von Pottblog.de, ob diese unumgänglichen Vertragswechsel die Datenbegrenzung beinhalte, gab die Telekom keine konkrete Antwort. Vielmehr betonte ein Unternehmenssprecher nochmals, dass von der Begrenzung bis 2016 niemand betroffen sei und erst danach greife. Wortwörtlich heißt es: "Von der Volumenbegrenzung ist bis 2016 faktisch niemand betroffen, weil wir sie bis dahin nicht technisch umsetzen werden. Und selbst wenn sie umgesetzt ist, werden die allermeisten Kunden davon nichts merken, weil die Inklusivvolumina ausreichen. Wenn das Volumen nicht reichen sollte, können die Kunden problemlos Highspeedvolumen nachbuchen – wie im Mobilfunk auch."
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