News - Internet-Drossel der Telekom : <b>Update</b>: Gericht stoppt Drosselung von DSL-Flatrates
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Seit einigen Monaten bietet die Deutsche Telekom nur noch Breitband-Flatrates über das Festnetz an, bei denen sich das Unternehmen im Vertrag die Option auf eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit vorbehält. So soll die Geschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen pauschal auf 2 Mbit/Sekunde reduziert werden. Ab 2016 wollte die Telekom ihr Vorhaben umsetzen, heute stoppte das Kölner Landgericht vorerst die Drossel-Pläne.
Laut Heise.de erklärte das Gericht die Vertragsklausel für unzulässig und gab der Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass Kunden für Flatrates über das Festnetz nicht mit etwaigen Einschränkungen rechnen würden. Außerdem sei die Drosselung unverhältnismäßig, da bei VDSL-Verträgen mit einer hohen Bandbreite mit der Limitierung nur noch weniger als zehn Prozent der Mindestgeschwindigkeit übrig blieben.
Auch die Begründung der Telekom für die Drossel bemängeln die Richter. Die Telekom nannte vor allem "Power-User" als Grund für die Temporeduzierung, für die normale Kunden nicht zahlen sollten. Durch den stetig steigenden Bedarf nach einer höheren Bandbreite würde die Drosselung auf 2 Mbit/Sekunde nach Meinung der Richter aber weit mehr Kunden als nur die "Power-User" einschränken.
Die Entscheidung des Kölner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Update: Parteien melden sich zu Wort (30.10.2013, 11:50 Uhr)
Mittlerweile haben sich sowohl die Deutsche Telekom als auch die Verbraucherzentrale NRW zu Wort gemeldet. "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", teilte der Telekom-Sprecher Philipp Blank mit. Wahrscheinlich werde das Unternehmen Rechtsmittel einlegen, sobald das Urteil vorliegt. Damit rechnet auch die Verbraucherzentrale NRW und kündigte für diesen Fall über Twitter an, den Fall bis zum Bundesgerichtshof auszufechten.
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