News - Hellgate: London - Späht die Demo den Spieler aus? : Seltsame Passagen in der EULA ...
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Erst seit gestern Abend können sich Spieler in der 'Hellgate: London'-Demo austoben, schon hagelt es Kritik von Datenschützern. Anscheinend wurde in die Anspielversion ein Werbeprogramm integriert, mit dem Massive, ein zu Microsoft gehörendes Unternehmen für InGame-Vermarktung, während des Spiels Werbung einblenden darf.
Bei Installation und Bestätigung der Nutzungsbedingungen (EULA genannt) willigt der Spieler die Erlaubnis für die Adware ein und darüberhinaus auch noch das Sammeln von Internetprotokoll-Adressen und anderen, "grundlegenden anonymen Basis-Informationen", die zur InGame-Werbung genutzt werden dürfen.
Der Vogel wird jedoch im dritten Punkt der EULA abgeschossen: Mit der Bestätigung der Bedingungen akzeptiert der Spieler, dass Electronic Arts, Werbetreibende und "jede verwandte Partei", Daten zur IP-Adresse, der verwendeten Hardware und sogar installierten Programmen sammeln, speichern und an die besagten Partner weitergeben darf.
Was genau in der Praxis an Daten übermittelt wird, ist nicht bekannt. In der gegenwärtigen Diskussion um den Datenschutz im Internet werden diese EULA-Passagen allerdings auf massive Kritik stoßen. Hier das Zitat des dritten Absatzes:
3. Consent to Use of Data. You agree that EA, its affiliates, and each Related Party may collect, use, store and transmit technical and related information that identifies your computer, including without limitation your Internet Protocol address, operating system, application software and peripheral hardware, that may be gathered periodically to facilitate the provision of software updates, dynamically served content, product support and other services to you, including online play. EA and/or the Related Parties may also use this information in the aggregate and, in a form which does not personally identify you, to improve our products and services and we may share that aggregate data with our third party service providers.
Bei Installation und Bestätigung der Nutzungsbedingungen (EULA genannt) willigt der Spieler die Erlaubnis für die Adware ein und darüberhinaus auch noch das Sammeln von Internetprotokoll-Adressen und anderen, "grundlegenden anonymen Basis-Informationen", die zur InGame-Werbung genutzt werden dürfen.
Der Vogel wird jedoch im dritten Punkt der EULA abgeschossen: Mit der Bestätigung der Bedingungen akzeptiert der Spieler, dass Electronic Arts, Werbetreibende und "jede verwandte Partei", Daten zur IP-Adresse, der verwendeten Hardware und sogar installierten Programmen sammeln, speichern und an die besagten Partner weitergeben darf.
Was genau in der Praxis an Daten übermittelt wird, ist nicht bekannt. In der gegenwärtigen Diskussion um den Datenschutz im Internet werden diese EULA-Passagen allerdings auf massive Kritik stoßen. Hier das Zitat des dritten Absatzes:
3. Consent to Use of Data. You agree that EA, its affiliates, and each Related Party may collect, use, store and transmit technical and related information that identifies your computer, including without limitation your Internet Protocol address, operating system, application software and peripheral hardware, that may be gathered periodically to facilitate the provision of software updates, dynamically served content, product support and other services to you, including online play. EA and/or the Related Parties may also use this information in the aggregate and, in a form which does not personally identify you, to improve our products and services and we may share that aggregate data with our third party service providers.
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