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News - Jugendschutz : Neuer Entwurf verfassungswidrig?

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Am gestrigen Mittwoch wurde ein neuer Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom Kabinett verabschiedet, in denen Medien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen", sofort als jugendgefährdend eingestuft und dadurch direkt per Gesetz indiziert werden. Aufgrund der äußerst schwammigen, nicht näher definierten Formulierung, dürften sehr viele Spiele davon betroffen sein.

Kurz nach der Abstimmung des Entwurfs meldeten sich Organisationen und Branchenvertraute zu Wort, unter anderem auch der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V., kurz BIU. Laut dem Geschäftsführer Olaf Wolters sei die vorgeschlagene Ausweitung der gesetzlichen Indizierung verfassungswidrig und würde den Jugendschutz an sich nicht verbessern. Das ausführliche Statement findet ihr auf dieser Website.

Bisher werden Spiele von der USK geprüft und schließlich eingestuft. Erst wenn das Spiel die Einstufung "keine Jugendfreigabe" erhalten würde, könne man einen Antrag auf Indizierung an die BPjM schicken. Sollte dieser Gesetzentwurf allerdings umgesetzt werden, würde jedes Spiel automatisch indiziert sein, sofern es nicht auf die neuen Kriterien überprüft wurde. Die Folge: Nicht nur Jugendliche müssten auf das Spiel verzichten, sondern auch Erwachsene, da die betroffenen Spiele grundsätzlich nicht in Deutschland verkauft werden dürften.

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