News - Beyond Good & Evil 2 : Gerücht: Nintendo sichert sich die Rechte für NX-Exklusivtitel
- PC
- PS4
- One
Nintendo hat sich einem belastbaren Gerücht zufolge die Exklusivrechte für Beyond Good & Evil 2 gesichert. Dem mutmaßlichen Leak zufolge soll die lang erwartete Fortsetzung von Ubisofts Spieleperle 2017 exklusiv für Nintendos NX-Plattform erscheinen.
Beyond Good & Evil 2 ist eines der Spiele, die schon seit Jahren durch die Branche geistern. Immer wieder mal hält uns Ubisoft mit kleinen Lebenszeichen bei Laune, doch wirklich konkret wurde es nie. Einem Gerücht zufolge, dass unseren Kollegen von Destructoid zugespielt wurde, soll der Titel endlich das Licht der Welt erblicken. Und zwar in nicht allzu ferner Zukunft. Demzufolge soll Nintendo das Spiel an Bord geholt haben, um es 2017 als Exklusivtitel für die bisher nebulöse NX-Plattform zu veröffentlichen.
Die Quelle für diese Information sei laut Destructoid Alexander Maier, ein Autor für Dual Pixels, der vergangene Woche die Gerüchte von Geno bezüglich Nintendo NX veröffentlicht hat. Geno wusste in der Vergangenheit bereits vorab über neue Pokémon-Formen und Microsofts IllumiRoom Bescheid. Er soll Alexander Maier ein längeres Dokument ausgehändigt haben. Destructoid hat eigenen Angaben zufolge eine zweite unabhängige Quelle zurate gezogen und behauptet, das Gerücht wäre belastbar. Eine offizielle Bestätigung seitens Nintendo steht natürlich noch aus.
Dem vermuteten Leak zufolge wird der Titel derzeit als Beyond Good and Evil: The Prejudices of Philosophers bezeichnet. Offenbar handelt es sich dabei um eine Anspielung auf ein Kapitel aus Nietzsches "Jenseits von Gut und Böse", das beschreibt, wie sich Moralvorstellungen je nach Autorität ändern können.
Beyond Good & Evil stand zwar seinerzeit in der Gunst der Kritiker, stellte sich allerdings als finanzieller Flop heraus. Stellt sich das Gerücht als wahr heraus, könnte es teilweise erklären, warum Tim Schafer und Michel Ancels in einer Ausgabe von Devs Play Shigeru Miyamotos Namen fallen ließen (ab Minute 48):
Kommentarezum Artikel