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News - Doom : Teil 1 und 2 nicht mehr indiziert

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Kein verspäteter Aprilscherz: Die legendären Shooter-Klassiker Doom und Doom 2 stehen in Deutschland nicht mehr auf dem Index. Dies geht aus dem neuesten Bundesanzeiger der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vor, der der Seite Schnittberichte.com bereits vorliegt.

Die Kollegen von Gamesaktuell berufen sich auf Quellen innerhalb der BPjM, wonach die Streichung in Folge eines Antrags des Rechteinhabers ZeniMax Media erfolgte. ZeniMax hatte in der Vergangenheit den Entwickler id Software übernommen und sich damit auch die Rechte an deren Titeln gesichert. Grund für die Listenstreichung sei die Weiterentwicklung von realitätsnahen Darstellungen seit dem Erscheinen von Doom im Jahr 1994 gewesen. Die Grafik von damals wirke mittlerweile "veraltet" und müsse eher "comichaft" verstanden werden.

Eine Listenstreichung erfolgt entweder automatisch nach 25 Jahren, sofern keine Gründe für eine weitere Indizierung bestehen, oder kann frühestens zehn Jahre nach der Indizierung vom Rechteinhaber beantragt werden. Mit der nun erfolgten Streichung steht einer Veröffentlichung von Doom und Doom 2 auch auf Plattformen wie Steam oder Xbox Live in Deutschland nichts mehr im Wege.

Während Doom in allen anderen Erdteilen als Meilenstein eines ganzen Genres betrachtet wird, machte es die hiesige Gesetzeslage schwierig, über den Titel auch nur zu berichten. Veteranen unter euch werden sich an die 90er Jahre erinnern, als Spieleredaktionen Monat für Monat neue Wortschöpfungen finden mussten, um ja nicht das indizierte Doom beim Namen zu nennen.

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